Was tun wenn's kracht?

1. Die oberste Prämisse: Ruhe bewahren!

2. Unfallstelle sichern!
Bei gefährlichen Unfallorten wie Autobahnen-, Schnellstraßen und dergleichen umgehend Hilfe (Polizei/Gendarmerie/Rettung) verständigen.

3. Sicherstellen, dass keine Personen verletzt wurden.
Sollte ein Verkehrsteilnehmer in Folge eines Unfalls verletzt worden sein, so ist die Verständigung der Polizei/Gendarmerie gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt in jedem Fall, d.h. auch bei leichten und unscheinbaren Verletzungen.

4. Der Unfallbericht
Unverzichtbarer Bestandteil, je detaillierter Ausgefüllt, desto besser. Nachlässig ausgefüllte Unfallberichte verursachen häufig Probleme bei der Klärung der Verschuldensfrage und somit eine Verzögerung bei der Behandlung von Schadenersatzansprüchen oder Geldleistungen.

5. Festhalten des Unfallszenarios
Ein, mit Photos dokumentierter Unfallort erleichtert die Klärung der Verschuldungsfrage. Nehmen Sie den Ort des Geschehens aus zwei oder mehr Perspektiven auf, und achten Sie darauf, das ein markanter Punkt im Bereich der Unfallstelle als Fixpunkt auf allen Aufnahmen ersichtlich ist. (z.B. Kanaldeckel, Baum, Säule, et cetera...)

6. Verlassen der Unfallstelle, Fahrerflucht
Achten Sie darauf, die Unfallstelle nicht vor Klärung aller oberhalb angeführten Punkte zu verlassen. Sollte ein Unfall ohne Fremdbeteiligung (Flurschäden, Parkschäden, Wildschäden) eintreten bitte unverzüglich die Gendarmerie/Polizei verständigen und den Schaden melden.

Die Reparaturabwicklung

Sollten Sie durch einen Unfall, einen Parkschaden oder Vandalismus-Akt eine Reparatur Ihres Fahrzeugs erforderlichen sein, so stehen wir Ihnen für alle erforderlichen Schritte von der Begutachtung über die Reparatur bis zur Versicherungsverrechnung als kompetenter Partner zur Seite.

Darüber hinaus...

Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrtauglich, steht Ihnen unser Partner ABW Abschleppdienst zur Verfügung, und bringt Sie und Ihr Fahrzeug sicher ans Ziel - die Werkstatt.

Benötigen Sie während der Dauer der Reparatur einen Leihwagen, kein Problem DR. HARTL RENT-A-CAR hält bestimmt das richtige Angebot für Sie bereit.

Für den Fall der Fälle vermitteln wir Sie auch gerne an unsere Rechtsvertretung, welche Sie in Streitfällen oder rechtlichen Fragen rund um Ihren Schadensfall juristisch betreut.

Sicher ist Sicher

Unter diesem Motto finden Sie auf den folgenden Seiten Links zu den wichtigsten Versicherungen