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Was tun wenn's kracht?
1. Die oberste Prämisse: Ruhe bewahren!
2. Unfallstelle sichern!
Bei gefährlichen Unfallorten wie Autobahnen-, Schnellstraßen
und dergleichen umgehend Hilfe
(Polizei/Gendarmerie/Rettung) verständigen.
3. Sicherstellen, dass keine Personen verletzt
wurden.
Sollte ein Verkehrsteilnehmer in Folge eines Unfalls verletzt worden
sein, so ist die Verständigung der Polizei/Gendarmerie gesetzlich
vorgeschrieben. Dies gilt in jedem Fall, d.h. auch bei leichten
und unscheinbaren Verletzungen.
4. Der Unfallbericht
Unverzichtbarer Bestandteil, je detaillierter Ausgefüllt, desto
besser. Nachlässig ausgefüllte Unfallberichte verursachen
häufig Probleme bei der Klärung der Verschuldensfrage
und somit eine Verzögerung bei der Behandlung von Schadenersatzansprüchen
oder Geldleistungen.
5. Festhalten des Unfallszenarios
Ein, mit Photos dokumentierter Unfallort erleichtert die Klärung
der Verschuldungsfrage. Nehmen Sie den Ort des Geschehens aus zwei
oder mehr Perspektiven auf, und achten Sie darauf, das ein markanter
Punkt im Bereich der Unfallstelle als Fixpunkt auf allen Aufnahmen
ersichtlich ist. (z.B. Kanaldeckel, Baum, Säule, et cetera...)
6. Verlassen der Unfallstelle, Fahrerflucht
Achten Sie darauf, die Unfallstelle nicht vor Klärung aller
oberhalb angeführten Punkte zu verlassen. Sollte ein Unfall
ohne Fremdbeteiligung (Flurschäden, Parkschäden, Wildschäden)
eintreten bitte unverzüglich die Gendarmerie/Polizei verständigen
und den Schaden melden.
Die Reparaturabwicklung
Sollten Sie durch einen Unfall, einen Parkschaden
oder Vandalismus-Akt eine Reparatur Ihres Fahrzeugs erforderlichen
sein, so stehen wir Ihnen für alle erforderlichen Schritte
von der Begutachtung über die Reparatur bis zur Versicherungsverrechnung
als kompetenter Partner zur Seite.
Darüber hinaus...
Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrtauglich, steht Ihnen unser
Partner ABW Abschleppdienst zur Verfügung,
und bringt Sie und Ihr Fahrzeug sicher ans Ziel - die Werkstatt.
Benötigen Sie während der Dauer der Reparatur
einen Leihwagen, kein Problem DR. HARTL RENT-A-CAR
hält bestimmt das richtige Angebot für Sie bereit.
Für den Fall der Fälle vermitteln wir Sie
auch gerne an unsere Rechtsvertretung,
welche Sie in Streitfällen oder rechtlichen Fragen rund um
Ihren Schadensfall juristisch betreut.
Sicher ist Sicher
Unter diesem Motto finden Sie auf den folgenden
Seiten Links zu den wichtigsten Versicherungen
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